ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: 2026
1. Vertragsabschluss/Preise/Zahlung
1.1. Der Käufer ist an die Bestellung 4 Wochen gebunden.
1.2. Der Kaufpreis ist fällig mit Übergabe des Kaufgegenstandes oder Übersendung der Rechnung.
1.3. Die zur Erstellung eines Reparatur‒Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Bei einer Auftragserteilung auf Grund eines Kostenvoranschlages werden dessen Kosten verrechnet. Der im Kostenvoranschlag genannte Gesamtpreis darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
1.4. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Ge‒genforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.
2. Lieferung und Lieferverzug
2.1. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Liefe‒rung, Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre.
2.2. Wird ein schriftlich versicherter, verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2.3. Konstruktions‒ und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer auf erhebliche, erkennbare